Rechtsgrundlagen

Im Hessischen Bibliotheksgesetz vom 20. September 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2021 (GVBl. 2021, Nr. 53, S. 841), wird in §6 die Ablieferung von Medienwerken vorgeschrieben.
Danach sind Verlage zur Ablieferung sämtlicher von ihnen publizierten Medien bei der zuständigen regionalen Pflichtexemplarbibliothek verpflichtet. Dies gilt auch für elektronisch vertriebene Bücher und Zeitschriften.
Details der Ablieferung regelt die Verordnung über die Abgabe von Medienwerken.
In der Verordnung wird der hebis-Verbundzentrale die Aufgabe übertragen, als Dienstleister für die fünf hessischen regionalen Pflichtbibliotheken die unkörperlichen Medienwerke entgegenzunehmen, zu speichern und dauerhaft zu archivieren.

Zuständige Bibliotheken

Für die Sammlung elektronischer Pflichtexemplare, die im Bundesland Hessen verlegt werden, sind fünf Bibliotheken zuständig. Jede Bibliothek deckt eine bestimmte Region ab und sammelt die Publikationen der dort ansässigen Verlage bzw. Herausgeber. Hat ein Verlag oder Herausgeber mehrere Sitze, ist der erste im Impressum genannte Ort entscheidend. Welche Bibliothek für Ihren Verlag zuständig ist, können Sie durch einen Klick auf den Landkreis oder die Stadt Ihres Verlagssitzes in der nebenstehenden Karte ermitteln.

Ablieferungsverfahren

Für die Ablieferung elektronischer Pflichtexemplare in Hessen bietet die hebis-Verbundzentrale verschiedene Verfahren an. Diese können Sie nach einmaliger Registrierung in diesem Portal verwenden.

Neuzugänge

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Informationen für Verlage/Ablieferer

Allgemeine Hinweise zur Pflichtablieferung, Anleitungen für die Registrierung als Ablieferer, Hilfestellungen für die verschiedenen Ablieferungsverfahren und viele weitere Informationen finden Sie stets aktuell in unserem Wiki zur E-Pflicht in Hessen