Rechtsgrundlage
Im Hessischen Bibliotheksgesetz vom 20. September 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2015, wird in §4a die Ablieferung von Medienwerken festgeschrieben.
Danach sind Verlage zur Ablieferung sämtlicher von ihnen publizierten Medien bei der zuständigen regionalen Pflichtexemplarbibliothek verpflichtet. Dies gilt auch für elektronisch vertriebene Bücher und Zeitschriften.
Details der Ablieferung regelt die Verordnung über die Abgabe von Medienwerken.
In der Verordnung wird der hebis-Verbundzentrale die Aufgabe übertragen, als Dienstleister für die fünf hessischen regionalen Pflichtbibliotheken die unkörperlichen Medienwerke entgegenzunehmen, zu speichern und dauerhaft zu archivieren.
Zuständige Bibliotheken
Für die Sammlung elektronischer Pflichtexemplare, die im Bundesland Hessen verlegt werden, sind fünf Bibliotheken zuständig. Jede Bibliothek deckt eine bestimmte Region ab und sammelt die Publikationen der dort ansässigen Verlage bzw. Herausgeber. Hat ein Verlag oder Herausgeber mehrere Sitze, ist der erste im Impressum genannte Ort entscheidend. Welche Bibliothek für Ihren Verlag zuständig ist, können Sie durch einen Klick auf den Landkreis oder die Stadt Ihres Verlagssitzes in der nebenstehenden Karte ermitteln.
Ablieferungsverfahren
Für die Ablieferung elektronischer Pflichtexemplare in Hessen bietet die hebis-Verbundzentrale verschiedene Verfahren an. Diese können Sie nach einmaliger Registrierung in diesem Portal verwenden.
Neuzugänge
Browsen Sie durch die aktuellen Neuzugänge, um sich einen Überblick über unsere Sammlung zu verschaffen.
Informationen für Verlage/Ablieferer
Allgemeine Informationen
Allgemeine Hinweise zur Pflichtablieferung von elektronischen Publikationen in Hessen Stand: September 2018
Registrierung
Registrierung als Ablieferer von elektronischen Pflichtexemplaren Stand: September 2018
Ablieferung einzelner Publikationen über Webformulare
Einzelablieferung von monographischen Publikationen über Webformular Stand: September 2018
Meldung von ablieferungspflichtigen elektronischen Zeitschriften und Heftablieferung über Webformular Stand: Oktober 2018
Ablieferung über Hotfolder
Sammelablieferung von monographischen Publikationen über Hotfolder-Verfahren Stand: Oktober 2018
Ablieferung von Tageszeitungen
Ablieferung von elektronischen Zeitungen Stand: Mai 2019